Bieterverfahren
/ Verkaufsprozess
So funktioniert das Bieterverfahren
Beim Bieterverfahren wird eine Immobilie innerhalb eines festgelegten Zeitraums öffentlich zur Angebotsabgabe ausgeschrieben. Interessenten reichen ihr Gebot ein, der Verkäufer entscheidet anschließend frei über den Zuschlag.
Nach Anfrage über unser Kontaktformular erhalten Sie ein Exposé sowie alle Unterlagen zum Objekt und den genauen Ablauf des Verfahrens.
In der Regel wird ein Mindestgebot kommuniziert. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, das höchste oder ein Gebot überhaupt anzunehmen.
Gebote werden schriftlich bis zu einem festgelegten Stichtag eingereicht. Wir begleiten Sie bei der Erstellung eines vollständigen und aussagekräftigen Angebots.
Nein. Ein Gebot im Bieterverfahren ist eine unverbindliche Absichtserklärung – ein Kaufvertrag entsteht erst mit notarieller Beurkundung.
In der Regel informieren wir alle Bieter innerhalb von wenigen Werktagen nach Ablauf der Angebotsfrist über den weiteren Verlauf.